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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19 (https://dejure.org/2020,76204)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.06.2020 - L 8 SO 3/19 (https://dejure.org/2020,76204)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - L 8 SO 3/19 (https://dejure.org/2020,76204)
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  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19
    Maßgeblich sei aufgrund des wechselnden tatsächlichen Aufenthalts an die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und seinen Lebensmittelpunkt anzuknüpfen (BVerwG, Urteil vom 23.6.1994 - 5 C 26/92 -).

    Das Urteil des BVerwG vom 23.6.1997 - 5 C 26/92 - sei nicht einschlägig, da im dort entschiedenen Fall ein minderjähriges Kind einen Bedarf im Internat und bei seiner Mutter hatte.

    Sinn und Zweck des die Zuständigkeit des ortsnahen Sozialhilfeträgers anordnenden § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist, im Interesse des Hilfesuchenden eine schnelle und effektive Beseitigung der gegenwärtigen Notlage zu ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 24.1.1994 - 5 C 47/91 - juris Rn. 15; Urteil vom 23.6.1994 - 5 C 26/92 - juris Rn. 11; Urteil vom 5.3.1998 - 5 C 12/97 - juris Rn. 11; BSG, Urteil vom 25.4.2018 - B 8 SO 20/16 R - juris Rn. 18).

    Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass der ortsnahe Sozialhilfeträger schneller als der ortsferne in der Lage ist, die erforderlichen Ermittlungen, insbesondere zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Hilfesuchenden, vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 23.6.1994, a.a.O. Rn. 11 zur Vorgängerschrift des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG; BSG, Urteil vom 25.4.2018, a.a.O. Rn. 18 - "Effektivität der Sozialhilfe").

    Zwar ist es in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung für Fälle, in denen der Hilfeempfänger sich in regelmäßigem Wechsel an zwei Orten tatsächlich aufhält, für gerechtfertigt erachtet worden, die örtliche Zuständigkeit an den Ort zu knüpfen, der die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Hilfeempfängers maßgeblich bestimmt und seinen familiären Lebensmittelpunkt bildet (BVerwG, Urteil vom 23.6.1994, a.a.O. Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.1995 - 6 S 941/93 - juris Rn. 23), worauf das SG seine Entscheidung maßgeblich gestützt hat.

  • BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 20/16 R

    Leistungen nach dem SGB III bzw. XII während eines Auslandsaufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19
    Sinn und Zweck des die Zuständigkeit des ortsnahen Sozialhilfeträgers anordnenden § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist, im Interesse des Hilfesuchenden eine schnelle und effektive Beseitigung der gegenwärtigen Notlage zu ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 24.1.1994 - 5 C 47/91 - juris Rn. 15; Urteil vom 23.6.1994 - 5 C 26/92 - juris Rn. 11; Urteil vom 5.3.1998 - 5 C 12/97 - juris Rn. 11; BSG, Urteil vom 25.4.2018 - B 8 SO 20/16 R - juris Rn. 18).

    Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass der ortsnahe Sozialhilfeträger schneller als der ortsferne in der Lage ist, die erforderlichen Ermittlungen, insbesondere zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Hilfesuchenden, vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 23.6.1994, a.a.O. Rn. 11 zur Vorgängerschrift des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG; BSG, Urteil vom 25.4.2018, a.a.O. Rn. 18 - "Effektivität der Sozialhilfe").

  • BVerwG, 05.03.1998 - 5 C 12.97

    Bedarfswegfall, sozialhilferechtlicher - wegen zwischenzeitlicher Selbsthilfe;;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19
    Sinn und Zweck des die Zuständigkeit des ortsnahen Sozialhilfeträgers anordnenden § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist, im Interesse des Hilfesuchenden eine schnelle und effektive Beseitigung der gegenwärtigen Notlage zu ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 24.1.1994 - 5 C 47/91 - juris Rn. 15; Urteil vom 23.6.1994 - 5 C 26/92 - juris Rn. 11; Urteil vom 5.3.1998 - 5 C 12/97 - juris Rn. 11; BSG, Urteil vom 25.4.2018 - B 8 SO 20/16 R - juris Rn. 18).

    Entscheidender Unterschied ist, dass vorliegend - anders als in den verwaltungsgerichtlich entschiedenen Fällen - noch keine örtliche Zuständigkeit am Ort des familiären Lebensmittelpunktes in F. begründet gewesen war (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 5.3.1998 - 5 C 12/97 - juris Rn. 11 f.), da weder der Hilfeempfänger noch seine Eltern zuvor im Leistungsbezug bei der Klägerin gestanden hatten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2008 - L 8 SO 134/08

    Voraussetzungen für den Erlass einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 S. 2

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19
    Dabei ist vorliegend - ausgehend von der Zwecksetzung der Vorschrift, worauf die Klägerin zutreffend verweist - auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 7.11.2008 - L 8 SO 134/08 ER - juris Rn. 18 ff.).

    Allerdings beansprucht diese verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung nicht für alle Fälle Geltung, in denen ein Hilfeempfänger sich im regelmäßigen Wechsel an zwei Orten tatsächlich aufhält (Beschluss des Senats vom 7.11.2008, a.a.O. Rn. 19 f.; vgl. auch Deckers, a.a.O. Rn. 8-10).

  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 20/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19
    Die Notwendigkeit einer solchen Beiladung ergibt sich weder aus § 75 Abs. 2 1. Alt. SGG (so BSG, Urteile vom 20.4.2016 - B 8 SO 20/14 R - juris Rn. 14 - und - B 8 SO 18/14 R - juris Rn. 13 ff.) noch aus § 75 Abs. 2 2. Alt. SGG.

    Vielmehr sind die Kosten des Schriftdolmetschers bereits als Geldleistung beglichen worden, was eine Beiladung entbehrlich macht (vgl. BSG, Urteil vom 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 15 f.; Urteil vom 20.4.2016 - B 8 SO 20/14 R - juris Rn. 13 f.).

  • BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 7/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Betreutes Wohnen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19
    Der zweitangegangene Rehabilitationsträger erhält einen vollständigen Ersatz aller Aufwendungen nach Maßgabe der für ihn geltenden Leistungsvorschriften, die er rechtmäßig erbracht hat (BSG, Urteil vom 23.7.2015 - B 8 SO 7/14 R - juris Rn. 11; Jabben in BeckOK Sozialrecht, SGB IX, 56. Aufl., Stand 1.3.2020, § 14 Rn. 10).

    Bei stationären Hilfen hingegen kommt es gemäß § 98 Abs. 2 SGB XII auf den gewöhnlichen (§ 30 Abs. 3 Satz 1 SGB XII) und gerade nicht auf den tatsächlichen Aufenthaltsort an (BSG, Urteil vom 23.7.2015 - B 8 SO 7/14 R - juris Rn. 15 f.; Urteil vom 20.4.2016 - B 8 SO 8/14 R - juris Rn. 13, 17; Söhngen in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 98 Rn. 37).

  • BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91

    Sozialhilfe - Örtliche Zuständigkeit - Aufenthaltsort

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19
    Sinn und Zweck des die Zuständigkeit des ortsnahen Sozialhilfeträgers anordnenden § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist, im Interesse des Hilfesuchenden eine schnelle und effektive Beseitigung der gegenwärtigen Notlage zu ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 24.1.1994 - 5 C 47/91 - juris Rn. 15; Urteil vom 23.6.1994 - 5 C 26/92 - juris Rn. 11; Urteil vom 5.3.1998 - 5 C 12/97 - juris Rn. 11; BSG, Urteil vom 25.4.2018 - B 8 SO 20/16 R - juris Rn. 18).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19
    Vielmehr sind die Kosten des Schriftdolmetschers bereits als Geldleistung beglichen worden, was eine Beiladung entbehrlich macht (vgl. BSG, Urteil vom 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 15 f.; Urteil vom 20.4.2016 - B 8 SO 20/14 R - juris Rn. 13 f.).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19
    Eine Beiladung des Hilfeempfängers gemäß § 75 Abs. 2 1. Alternative SGG ist nicht erforderlich, da dessen Position durch den Erstattungsstreit nicht berührt wird (BSG, Urteil vom 25.8.2013 - B 8 SO 6/12 R - juris Rn. 10).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Umzug - ambulant

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19
    Die Voraussetzungen des § 75 Abs. 2 2. Alt. SGG sind ebenfalls nicht gegeben, da es an einer ernsthaften Möglichkeit der Leistungsverpflichtung der Bundesagentur, die nach dem Wortlaut und Sinn und Zweck der Vorschrift ausreichend, aber eben auch notwendig ist (BSG, Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 16/11 R - juris Rn. 10 m.w.N.), fehlt.
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des unzuständigen gegen

  • BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 18/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Antrag auf Erteilung einer

  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97

    Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während ; Sozialhilfeträger,

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 6 S 941/93

    Zum örtlich zuständigen Sozialhilfeträger bei Pendeln zwischen zwei Wohnorten -

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